1Wie unterstützt der Tfzf bei Undichtheit?
Durch technische Anleitung zur Herstellung der Dichtheit.
2Was umfasst die Bremsprobe?
- Anlegen der Bremsen
- Feststellung des Zustands
- Lösen der Bremsen,
- Feststellung des gelösten Zustands
- Meldung
3Welche Aufträge gibt man an den Tfzf bei Bremsprobe?
„Bremsen anlegen“ und „Bremsen lösen“.
4Welche Verständigung erfolgt nach Abschluss?
„Bremsprobe beendet“.
5Welche Verständigungsarten sind möglich?
Mündlich, fernmündlich (Funk), Bremsprobesignale.
6Was muss beim Beobachten der Bremsprobe beachtet werden?
Fortgang der Probe beobachten, auf Verständigung achten.
7Wie stellt man den angelegten Zustand bei Klotzbremsen fest?
Durch Anschlagen an einer Achse (mind. eine pro Drehgestell).
8Wie stellt man den gelösten Zustand fest?
Durch Augenschein oder Kontrolle der Schauzeichen.
9Was muss während der Bremsprobe gesichert werden?
Dass Fahrzeuge nicht entrollen, Sicherung durch Tfz, ggf. zusätzliche Mittel.
10Wie legt man die Bremsen an?
Tfzf senkt HLL-Druck um 0,7 bar.
11Worauf ist bei angelegtem Zustand zu achten?
Richtige Stellung der Absperrhähne und Umsteller.
12Wie prüft man Scheibenbremsen beim Anlegen?
Durch Sichtkontrolle der Schauzeichen.
13Was ist zu tun, wenn eine Bremse nicht anlegt?
Verbindungen, Hähne oder Umsteller prüfen, Bremse lösen, Fülldauer abwarten, Bremse erneut anlegen.
14Was ist ein Selbstlöser?
Eine Bremse, die nach Anlegen innerhalb von 3 min. selbst wieder löst.
15Wie geht man mit Selbstlösern um?
Einschalten, aber nicht in Bremsberechnung anrechnen.
16Wie prüft man auf Selbstlöser?
Bremse anlegen, 3 Minuten warten – bleibt angelegt = ok, löst = Selbstlöser.
17Wie löst man die Bremsen nach Probe?
Tfzf füllt HLL wieder auf 5 bar.
18Wie prüft man gelösten Zustand bei Klotzbremsen?
Augenschein oder Anschlagen, wenn nicht erkennbar.
19Wie prüft man gelösten Zustand bei Scheibenbremsen?
Über Schauzeichen.
20Was ist zu tun, wenn eine Bremse nicht löst?
Lösezug ziehen, Teilbremsprobe am Wagen und nächstem Wagen durchführen.
21Wann gilt eine Bremse als unbrauchbar?
Wenn sie nach zweitem Anlegen/Lösen nicht funktioniert.
22Was ist zu tun wenn die Bremse untauglich ist?
Ausschalten, Lösezug ziehen, Schadmeldung absetzen, Wagen mit Muster R1 bezetteln.
23Welche Bremsen führen zu Muster R1?
Unbrauchbare selbsttätige Bremse, Handbremse, Mg-Bremse oder Schnellbremsbeschleuniger.
24Was enthält die Bremsprobemeldung?
Meldung „Bremsprobe beendet“, Angabe ausgeschalteter/selbstlösender Bremsen, Änderungen am Bremsgewicht.
25Wie erfolgt die Bremsprobemeldung?
Mündlich, fernmündlich oder über ADV-Anlagen.
26Wann entfällt die Bremsprobemeldung?
Beim Verschub, nach Wendebremsprobe, bei Nachschiebe-Tfz.
27An wen ist die Bremsprobemeldung zu richten?
An den Fahrtvorbereiter (PR-Knotenlogistiker) und den Tfzf.
28Wer fragt in der Regel die Meldung ab?
Der Zugführer beim Tfzf, um Bremsberechnung abzuschließen.
29Wann wird eine Bremsprobe angeordnet?
Durch Bestellung in Wagentechnischer Behandlungsliste, Verschubbestellung, Zusatztätigkeiten oder eigenständig vom Tfzf.
30Wer ordnet eine Bremsprobe bei fehlender Prüfung an?
Tfzf, Zugbegleiter, Verschubmitarbeiter oder Wagenmeister.
31Welche Grundregel gilt im Zweifel?
Immer Vollbremsprobe durchführen.
32Wer überprüft die Bremsen bei Zug- und Nebenfahrten?
Wagenmeister, ggf. andere geeignete Mitarbeiter.
33Wer überprüft die Bremsen in Bahnhöfen ohne Wagenmeister?
Ein geeigneter Mitarbeiter.
34Wer überprüft die Bremsen beim Nachschiebe-Tfz?
Der Tfzf des Nachschiebe-Tfz.
35Wer überprüft die Bremsen beim Verschub?
Der Verschubleiter.
36Wann muss eine Erprobung der Bremsen erfolgen (Abs. 1a)?
Wenn seit letzter Fahrt >6h (bei Frost >3h), bei Mängeln, nach Behebung von Mängeln, auf Anordnung.
37Wann muss eine Erprobung der Bremsen erfolgen (Abs. 1b)?
Nach Einschalten der Bremse, Betätigung der Löseeinrichtung, Verbinden der HLL, Wechsel des Bedienventils.
38Welche Arten der Erprobung gibt es?
Vollbremsprobe und Teilbremsprobe.
39Wann ist eine Vollbremsprobe vorgeschrieben?
Bei Abs. 1a, bei Zügen mit >3 Wagengruppen, Beigabe von >2 Wagengruppen, 1x pro Tag bei unverändertem Wagensatz, bei mangelhafter Bremswirkung.
40Wann ist eine Teilbremsprobe vorgeschrieben?
Bei einzelnen Wagen gem. Abs. 1, bei Beistellung überprüfter Wagen, nach Kuppeln der HLL, Wechsel Bedienventil, Behebung von Störungen.
41Wann ist eine Teilbremsprobe am letzten Wagen nötig?
Nach Verbinden der HLL an mehr als einer Stelle, nach Umkehr der Füllrichtung.
42Was ist die Wendebremsprobe?
Teilbremsprobe bei Wendezügen, Funktion Steuerwagen und Zwischenwagen wird geprüft.
43Wann ist keine Erprobung erforderlich?
Nach Wechsel der Bremsart (außer R+Mg), Umstellen Lastwechsel, Führerbremsventil-Wechsel im gleichen Tfz, Verschub-Führerstandswechsel, Ausschalten Bremse, Abhängen von Fahrzeugen, Rückstellen Notbremse.
44Wie sind die Unterschiede Voll- vs. Teilbremsprobe?
Vollbremsprobe prüft alle Wagen, Teilbremsprobe nur bestimmte Wagen oder Stellen.
45Was ist bei mehrtägigem Abstellen vorgeschrieben?
Zusätzliche Sicherung gegen Entrollen mit Hemmschuhen.
46Wann ist eine Mg-Bremsprobe erforderlich?
Vor Beginn der Fahrt, wenn Mg-Bremsen vorgeschrieben sind.
47Wie wird die Mg-Bremsprobe durchgeführt?
Spannungsversorgung einschalten, Bremsartumsteller auf „R+Mg“, Prüftaste betätigen, Magnet muss sich sichtbar absenken.
48Wie lange muss der Magnet auf der Schiene liegen bleiben?
So lange wie die Prüftaste betätigt wird.
49Was ist bei Nichtabsenken der Mg-Bremse zu tun?
Bremse gilt als unbrauchbar, Ausschalten und Meldung.
50Wie wird das Ergebnis der Mg-Bremsprobe dokumentiert?
Im Zuglaufzettel oder elektronisch.
51Wann ist eine NBÜ-Prüfung erforderlich?
Vor Beginn von Zugfahrten mit NBÜ-pflichtigen Zügen.
52Was ist die NBÜ?
Notbremsüberbrückung, Einrichtung zur Vermeidung von Zwangshalt im Tunnel bei Notbremsbetätigung.
53Wie wird die NBÜ geprüft?
Betätigung der Notbremse im Wagen → Anzeige im Führerstand, Überbrückung durch Tfzf, Anzeige und Quittierung prüfen.
54Welche Anzeige erfolgt bei funktionierender NBÜ?
Akustisches und optisches Signal im Führerstand.
55Wie lange darf die Überbrückung dauern?
Nur solange, wie es die Vorschriften zulassen (abhängig vom Tunnel).
56Was ist eine Zusatzbremsprobe?
Eine auf Anordnung durchgeführte Bremsprobe in besonderen Fällen.
57Nenne Beispiele für Zusatzbremsproben.
Nach Entgleisung, nach Unfall, nach schweren Unregelmäßigkeiten, nach außergewöhnlichem Wagenwechsel.
58Wann muss eine Bremsprobe nach Kuppeln erfolgen?
Wenn die HLL an mehr als einer Stelle neu verbunden wird.
59Wann ist eine Bremsprobe nach Wagenbeistellung erforderlich?
Wenn Wagen nicht vorher überprüft wurden oder Bremsstellung unklar ist.
60Wann muss eine Bremsprobe nach Störungen erfolgen?
Immer nach Behebung von Bremsstörungen.
61Welche Arten der Bremsprobe gelten im Verschub?
Teilbremsprobe oder vereinfachte Probe (z. B. durch Anschlagen).
62Wie werden Kleinwagen (Kl/SKl) gebremst?
Mit Handbremsen oder besonderen Bremseinrichtungen, keine durchgehende Bremse.
63Wann ist eine Bremsprobe bei Nebenfahrten erforderlich?
Wenn Fahrzeuge beigestellt oder gekuppelt werden.
64Welche Verantwortung hat der Verschubleiter bei Bremsproben?
Anordnung, Durchführung und Bestätigung der Probe im Verschub.
65Welche Rolle hat der Wagenmeister bei Sonderfällen?
Durchführung und Freigabe der Bremsprobe, Dokumentation von Abweichungen.
66Wie werden Ergebnisse von Sonderbremsproben dokumentiert?
Im Zuglaufzettel oder in der elektronischen Fahrplanunterlage.
67Wie erfolgt die Verständigung über Sonderproben?
Mündlich, fernmündlich oder durch Funkspruch.
68Wann ist die Durchführung einer zusätzlichen Vollbremsprobe sinnvoll?
Bei Zweifeln an der Wirksamkeit oder nach außergewöhnlichen Vorfällen.
69Welche Bremsproben sind bei Frost zusätzlich nötig?
Vollbremsprobe nach spätestens 3 Stunden seit der letzten Probe.
70Wann kann auf Bremsprobe verzichtet werden?
Nur in ausdrücklich geregelten Ausnahmefällen (z. B. Führerstandswechsel im selben Tfz, Rückstellen NBÜ).
71Was passiert bei mangelhafter Bremswirkung im Zuglauf?
Sofortige Meldung an den Tfzf, ggf. Halt und zusätzliche Bremsprobe.
72Welche Hilfsmittel sind beim Bremsen im Winter erlaubt?
Sandstreuen, dynamische Bremsen, vorsichtige Bremsbetätigung.
73Welche Pflicht gilt für Tfzf bei Abweichungen?
Unverzügliche Meldung und Ergreifen von Maßnahmen (z. B. Halt, Bremsprobe, Schadmeldung).
74Welche Pflicht gilt für Zugbegleiter bei Bremsunregelmäßigkeiten?
Unverzügliche Information des Tfzf und Sicherung der Fahrgäste.
75Welche Pflicht gilt für den Verschub bei Bremsmängeln?
Sofortiges Abstellen des betroffenen Fahrzeugs und Meldung.
76Welche Arten der Bremsprobe gelten im Verschub?
Teilbremsprobe oder vereinfachte Probe (z. B. durch Anschlagen).
77Wie werden Kleinwagen (Kl/SKl) gebremst?
Mit Handbremsen oder besonderen Bremseinrichtungen, keine durchgehende Bremse.
78Wann ist eine Bremsprobe bei Nebenfahrten erforderlich?
Wenn Fahrzeuge beigestellt oder gekuppelt werden.
79Welche Verantwortung hat der Verschubleiter bei Bremsproben
Anordnung, Durchführung und Bestätigung der Probe im Verschub.
80Wann ist die Durchführung einer zusätzlichen Vollbremsprobe sinnvol
Bei Zweifeln an der Wirksamkeit oder nach außergewöhnlichen Vorfällen.
81Welche Bremsproben sind bei Frost zusätzlich nötig
Vollbremsprobe nach spätestens 3 Stunden seit der letzten Probe.
82Wann kann auf Bremsprobe verzichtet werden?
Nur in ausdrücklich geregelten Ausnahmefällen (z. B. Führerstandswechsel im selben Tfz, Rückstellen NBÜ).
83Welche Pflicht gilt für Tfzf bei Abweichungen?
Unverzügliche Meldung und Ergreifen von Maßnahmen (z. B. Halt, Bremsprobe, Schadmeldung).