Bremsproben

83 flashcardsby Julia
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1
Wie unterstützt der Tfzf bei Undichtheit?
Durch technische Anleitung zur Herstellung der Dichtheit.
2
Was umfasst die Bremsprobe?
- Anlegen der Bremsen
- Feststellung des Zustands
- Lösen der Bremsen,
- Feststellung des gelösten Zustands
- Meldung
3
Welche Aufträge gibt man an den Tfzf bei Bremsprobe?
„Bremsen anlegen“ und „Bremsen lösen“.
4
Welche Verständigung erfolgt nach Abschluss?
„Bremsprobe beendet“.
5
Welche Verständigungsarten sind möglich?
Mündlich, fernmündlich (Funk), Bremsprobesignale.
6
Was muss beim Beobachten der Bremsprobe beachtet werden?
Fortgang der Probe beobachten, auf Verständigung achten.
7
Wie stellt man den angelegten Zustand bei Klotzbremsen fest?
Durch Anschlagen an einer Achse (mind. eine pro Drehgestell).
8
Wie stellt man den gelösten Zustand fest?
Durch Augenschein oder Kontrolle der Schauzeichen.
9
Was muss während der Bremsprobe gesichert werden?
Dass Fahrzeuge nicht entrollen, Sicherung durch Tfz, ggf. zusätzliche Mittel.
10
Wie legt man die Bremsen an?
Tfzf senkt HLL-Druck um 0,7 bar.
11
Worauf ist bei angelegtem Zustand zu achten?
Richtige Stellung der Absperrhähne und Umsteller.
12
Wie prüft man Scheibenbremsen beim Anlegen?
Durch Sichtkontrolle der Schauzeichen.
13
Was ist zu tun, wenn eine Bremse nicht anlegt?
Verbindungen, Hähne oder Umsteller prüfen, Bremse lösen, Fülldauer abwarten, Bremse erneut anlegen.
14
Was ist ein Selbstlöser?
Eine Bremse, die nach Anlegen innerhalb von 3 min. selbst wieder löst.
15
Wie geht man mit Selbstlösern um?
Einschalten, aber nicht in Bremsberechnung anrechnen.
16
Wie prüft man auf Selbstlöser?
Bremse anlegen, 3 Minuten warten – bleibt angelegt = ok, löst = Selbstlöser.
17
Wie löst man die Bremsen nach Probe?
Tfzf füllt HLL wieder auf 5 bar.
18
Wie prüft man gelösten Zustand bei Klotzbremsen?
Augenschein oder Anschlagen, wenn nicht erkennbar.
19
Wie prüft man gelösten Zustand bei Scheibenbremsen?
Über Schauzeichen.
20
Was ist zu tun, wenn eine Bremse nicht löst?
Lösezug ziehen, Teilbremsprobe am Wagen und nächstem Wagen durchführen.
21
Wann gilt eine Bremse als unbrauchbar?
Wenn sie nach zweitem Anlegen/Lösen nicht funktioniert.
22
Was ist zu tun wenn die Bremse untauglich ist?
Ausschalten, Lösezug ziehen, Schadmeldung absetzen, Wagen mit Muster R1 bezetteln.
23
Welche Bremsen führen zu Muster R1?
Unbrauchbare selbsttätige Bremse, Handbremse, Mg-Bremse oder Schnellbremsbeschleuniger.
24
Was enthält die Bremsprobemeldung?
Meldung „Bremsprobe beendet“, Angabe ausgeschalteter/selbstlösender Bremsen, Änderungen am Bremsgewicht.
25
Wie erfolgt die Bremsprobemeldung?
Mündlich, fernmündlich oder über ADV-Anlagen.
26
Wann entfällt die Bremsprobemeldung?
Beim Verschub, nach Wendebremsprobe, bei Nachschiebe-Tfz.
27
An wen ist die Bremsprobemeldung zu richten?
An den Fahrtvorbereiter (PR-Knotenlogistiker) und den Tfzf.
28
Wer fragt in der Regel die Meldung ab?
Der Zugführer beim Tfzf, um Bremsberechnung abzuschließen.
29
Wann wird eine Bremsprobe angeordnet?
Durch Bestellung in Wagentechnischer Behandlungsliste, Verschubbestellung, Zusatztätigkeiten oder eigenständig vom Tfzf.
30
Wer ordnet eine Bremsprobe bei fehlender Prüfung an?
Tfzf, Zugbegleiter, Verschubmitarbeiter oder Wagenmeister.
31
Welche Grundregel gilt im Zweifel?
Immer Vollbremsprobe durchführen.
32
Wer überprüft die Bremsen bei Zug- und Nebenfahrten?
Wagenmeister, ggf. andere geeignete Mitarbeiter.
33
Wer überprüft die Bremsen in Bahnhöfen ohne Wagenmeister?
Ein geeigneter Mitarbeiter.
34
Wer überprüft die Bremsen beim Nachschiebe-Tfz?
Der Tfzf des Nachschiebe-Tfz.
35
Wer überprüft die Bremsen beim Verschub?
Der Verschubleiter.
36
Wann muss eine Erprobung der Bremsen erfolgen (Abs. 1a)?
Wenn seit letzter Fahrt >6h (bei Frost >3h), bei Mängeln, nach Behebung von Mängeln, auf Anordnung.
37
Wann muss eine Erprobung der Bremsen erfolgen (Abs. 1b)?
Nach Einschalten der Bremse, Betätigung der Löseeinrichtung, Verbinden der HLL, Wechsel des Bedienventils.
38
Welche Arten der Erprobung gibt es?
Vollbremsprobe und Teilbremsprobe.
39
Wann ist eine Vollbremsprobe vorgeschrieben?
Bei Abs. 1a, bei Zügen mit >3 Wagengruppen, Beigabe von >2 Wagengruppen, 1x pro Tag bei unverändertem Wagensatz, bei mangelhafter Bremswirkung.
40
Wann ist eine Teilbremsprobe vorgeschrieben?
Bei einzelnen Wagen gem. Abs. 1, bei Beistellung überprüfter Wagen, nach Kuppeln der HLL, Wechsel Bedienventil, Behebung von Störungen.
41
Wann ist eine Teilbremsprobe am letzten Wagen nötig?
Nach Verbinden der HLL an mehr als einer Stelle, nach Umkehr der Füllrichtung.
42
Was ist die Wendebremsprobe?
Teilbremsprobe bei Wendezügen, Funktion Steuerwagen und Zwischenwagen wird geprüft.
43
Wann ist keine Erprobung erforderlich?
Nach Wechsel der Bremsart (außer R+Mg), Umstellen Lastwechsel, Führerbremsventil-Wechsel im gleichen Tfz, Verschub-Führerstandswechsel, Ausschalten Bremse, Abhängen von Fahrzeugen, Rückstellen Notbremse.
44
Wie sind die Unterschiede Voll- vs. Teilbremsprobe?
Vollbremsprobe prüft alle Wagen, Teilbremsprobe nur bestimmte Wagen oder Stellen.
45
Was ist bei mehrtägigem Abstellen vorgeschrieben?
Zusätzliche Sicherung gegen Entrollen mit Hemmschuhen.
46
Wann ist eine Mg-Bremsprobe erforderlich?
Vor Beginn der Fahrt, wenn Mg-Bremsen vorgeschrieben sind.
47
Wie wird die Mg-Bremsprobe durchgeführt?
Spannungsversorgung einschalten, Bremsartumsteller auf „R+Mg“, Prüftaste betätigen, Magnet muss sich sichtbar absenken.
48
Wie lange muss der Magnet auf der Schiene liegen bleiben?
So lange wie die Prüftaste betätigt wird.
49
Was ist bei Nichtabsenken der Mg-Bremse zu tun?
Bremse gilt als unbrauchbar, Ausschalten und Meldung.
50
Wie wird das Ergebnis der Mg-Bremsprobe dokumentiert?
Im Zuglaufzettel oder elektronisch.
51
Wann ist eine NBÜ-Prüfung erforderlich?
Vor Beginn von Zugfahrten mit NBÜ-pflichtigen Zügen.
52
Was ist die NBÜ?
Notbremsüberbrückung, Einrichtung zur Vermeidung von Zwangshalt im Tunnel bei Notbremsbetätigung.
53
Wie wird die NBÜ geprüft?
Betätigung der Notbremse im Wagen → Anzeige im Führerstand, Überbrückung durch Tfzf, Anzeige und Quittierung prüfen.
54
Welche Anzeige erfolgt bei funktionierender NBÜ?
Akustisches und optisches Signal im Führerstand.
55
Wie lange darf die Überbrückung dauern?
Nur solange, wie es die Vorschriften zulassen (abhängig vom Tunnel).
56
Was ist eine Zusatzbremsprobe?
Eine auf Anordnung durchgeführte Bremsprobe in besonderen Fällen.
57
Nenne Beispiele für Zusatzbremsproben.
Nach Entgleisung, nach Unfall, nach schweren Unregelmäßigkeiten, nach außergewöhnlichem Wagenwechsel.
58
Wann muss eine Bremsprobe nach Kuppeln erfolgen?
Wenn die HLL an mehr als einer Stelle neu verbunden wird.
59
Wann ist eine Bremsprobe nach Wagenbeistellung erforderlich?
Wenn Wagen nicht vorher überprüft wurden oder Bremsstellung unklar ist.
60
Wann muss eine Bremsprobe nach Störungen erfolgen?
Immer nach Behebung von Bremsstörungen.
61
Welche Arten der Bremsprobe gelten im Verschub?
Teilbremsprobe oder vereinfachte Probe (z. B. durch Anschlagen).
62
Wie werden Kleinwagen (Kl/SKl) gebremst?
Mit Handbremsen oder besonderen Bremseinrichtungen, keine durchgehende Bremse.
63
Wann ist eine Bremsprobe bei Nebenfahrten erforderlich?
Wenn Fahrzeuge beigestellt oder gekuppelt werden.
64
Welche Verantwortung hat der Verschubleiter bei Bremsproben?
Anordnung, Durchführung und Bestätigung der Probe im Verschub.
65
Welche Rolle hat der Wagenmeister bei Sonderfällen?
Durchführung und Freigabe der Bremsprobe, Dokumentation von Abweichungen.
66
Wie werden Ergebnisse von Sonderbremsproben dokumentiert?
Im Zuglaufzettel oder in der elektronischen Fahrplanunterlage.
67
Wie erfolgt die Verständigung über Sonderproben?
Mündlich, fernmündlich oder durch Funkspruch.
68
Wann ist die Durchführung einer zusätzlichen Vollbremsprobe sinnvoll?
Bei Zweifeln an der Wirksamkeit oder nach außergewöhnlichen Vorfällen.
69
Welche Bremsproben sind bei Frost zusätzlich nötig?
Vollbremsprobe nach spätestens 3 Stunden seit der letzten Probe.
70
Wann kann auf Bremsprobe verzichtet werden?
Nur in ausdrücklich geregelten Ausnahmefällen (z. B. Führerstandswechsel im selben Tfz, Rückstellen NBÜ).
71
Was passiert bei mangelhafter Bremswirkung im Zuglauf?
Sofortige Meldung an den Tfzf, ggf. Halt und zusätzliche Bremsprobe.
72
Welche Hilfsmittel sind beim Bremsen im Winter erlaubt?
Sandstreuen, dynamische Bremsen, vorsichtige Bremsbetätigung.
73
Welche Pflicht gilt für Tfzf bei Abweichungen?
Unverzügliche Meldung und Ergreifen von Maßnahmen (z. B. Halt, Bremsprobe, Schadmeldung).
74
Welche Pflicht gilt für Zugbegleiter bei Bremsunregelmäßigkeiten?
Unverzügliche Information des Tfzf und Sicherung der Fahrgäste.
75
Welche Pflicht gilt für den Verschub bei Bremsmängeln?
Sofortiges Abstellen des betroffenen Fahrzeugs und Meldung.
76
Welche Arten der Bremsprobe gelten im Verschub?
Teilbremsprobe oder vereinfachte Probe (z. B. durch Anschlagen).
77
Wie werden Kleinwagen (Kl/SKl) gebremst?
Mit Handbremsen oder besonderen Bremseinrichtungen, keine durchgehende Bremse.
78
Wann ist eine Bremsprobe bei Nebenfahrten erforderlich?
Wenn Fahrzeuge beigestellt oder gekuppelt werden.
79
Welche Verantwortung hat der Verschubleiter bei Bremsproben
Anordnung, Durchführung und Bestätigung der Probe im Verschub.
80
Wann ist die Durchführung einer zusätzlichen Vollbremsprobe sinnvol
Bei Zweifeln an der Wirksamkeit oder nach außergewöhnlichen Vorfällen.
81
Welche Bremsproben sind bei Frost zusätzlich nötig
Vollbremsprobe nach spätestens 3 Stunden seit der letzten Probe.
82
Wann kann auf Bremsprobe verzichtet werden?
Nur in ausdrücklich geregelten Ausnahmefällen (z. B. Führerstandswechsel im selben Tfz, Rückstellen NBÜ).
83
Welche Pflicht gilt für Tfzf bei Abweichungen?
Unverzügliche Meldung und Ergreifen von Maßnahmen (z. B. Halt, Bremsprobe, Schadmeldung).
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