1Neues Schema Spurendiskosion
1. Spurenart
2. allgemeine Beweiskraft
3. Konkreter beweiswert
4. Spurensicherung
5. Abgleichmöglichkeiten
6. Beweisverwertungsverbot
2Fingerabdrücke (ausgeschriebene Spurenart)
Fingerspuren gehören zu den formspuren, sie sind abdrucks/eindrucksspuren und gehören zu den daktylokopischen Spuren.
Formspuren sind durch einen Spurenträger verursachte formveränderung an einem Objekt.
Abdruck / einlogsspuren sind Spuren, die durch Kontakt auf einer Oberfläche entstehen.
Dass du eine komische Spuren sind einmalig, individualisierbar, unveränderbar. Fingerspuren entstehen durch das Einwirken der Papriallrillen auf einem Objekt.
3Blutspur (ausgeschriebene Spurenart)
Blutspurens gehören zu der spurengruppe der materialspuren und sind serologische Spuren.
Materialspuren sind feste, flüssige oder gasförmige Substanzen an einem Objekt, die durch ihre Zusammensetzung und Eigenschaften kriminalistische Schlüsse zulassen.
Körperzellenartige Spuren sind alle Spuren, die aus körperlichen Material entspringen.
4Gegenstandsspur (ausgeschriebene spurenart)
Bei dem Gegenstand könnte es sich voraussichtlich um das tatmittel handeln.
Eine gegenstandsspur sind alle Objekte die am Tatort aufgefunden werden.
Tatmittel sind alle Gegenstände die zur Begehung einer Tat verwendet werden.
6Beweisverwertungsverbot
1. Aus dem Sachverhalt gehen keine Anhaltspunkte für Beweisverwertungsverbot vor
ODER
2. Im Sachverhalt sind Anhaltspunkte für ein beweisverwertungsverbot.
Ein Richter muss entscheiden ob die Beweise verwertet werden dürfen
7Daktyloskopische Spur
1. Spurenart:
Formspur in Form von einer Abdruckspur und gehört zur Fingerspur.
-> Eindrücke der Papillarlinien
-> Sie ist einmalig, unveränderbar und klassifizierbar
2.Beweiskraft:
Indiv.:
- 12 Übereinstimmenden Minuzien
- Narben + weniger als 12 Minuzien
Grup.:
- weniger als 12 Minuzien
3. Konkreter Beweiswert
4. Sicherung:
Mit Handschuhen und Mundschutz in Papiertüte
a) Adhesions-Verfahren (Rußpulver)
--> Nicht saugende Oberflächen
b) Bedampfungsverfahren
--> Nicht saugende Oberflächen
c) sprühverfahren
--> Saugende Oberflächen
5. Abgleichmöglichkeiten:
-AFIS
- Direktvergleich
6. Beweisverwertungsverbot
- Es ist nicht davon auszugehen dass eine Person als Spurenleger in Frage kommt
8Blutspur
1. Spurenart:
Materialspur --> Serielogische Spur ( fest flüssig oder gasförmig deren stoffliche Eigenschaft kriminalistische Schlüssel ziehen lässt)
Aber auch Formspur!!
-> Oft Mikrospur
-> Latente Spur
2.Beweiskraft:
Indiv.:
- 8 allele
Grup.:
- bei großen Mengen Blut: körperteil, rückschlüsse auf Alkohol oder Gift
- Männl/ Weiblich
- Weniger als 8 allele
3. Konkreter Beweiswert
4. Sicherung:
Mit Handschuhen und Mundschutz in Papiertüte
- Klebestreifen
- Mit Wattestäbchen in Destiliertes Wasser
5. Abgleichmöglichkeiten:
- DAD
- Direktvergleich
6. Beweisverwertungsverbot
- Es ist nicht davon auszugehen dass eine Person als Spurenleger in Frage kommt
9Schuh und Reifenspur
1. Spurenart:
Formspur --> Eindruckspur/ Abdruckspur
2.Beweiskraft:
Indiv.:
- Abnutzungsmerkmale Gebrauch, Beschädigung von Profil
- Fremdkörper
Grup.:
- Schuhart (Herren/damenschuhe, Marke, Hersteller)
- Schuhgröße
3. Konkreter Beweiswert
4. Sicherung:
- Rußpulver
- Elektrostatische Folie
- Gelatine Folie
- Abfotografieren
- Originaler spurenträger
5. Abgleichmöglichkeiten:
- Sammlungsvergleich LKA --> Schuhspuren Datenbank ( Ermittlung ob Serientäter)
- Direktvergleich
6. Beweisverwertungsverbot
- Es ist nicht davon auszugehen dass eine Person als Spurenleger in Frage kommt
10Werkzeugspuren
1. Spurenart:
Formspur an Spurenträgern--> Abdruck-/Eindruckspur --> durch Einwirkung von Werkzeugen
2.Beweiskraft:
Indiv.:
- Individualnummer
- Gebrauch und indiv. Beschädigung
- Passspur ( Trenn- oder Bruchflächen)
Grup.:
- Art
- Größe
- Gewicht
- Material
- Marke
3. Konkreter Beweiswert
4. Sicherung:
Eindruckspur:
- spezielle Silikonmasse
- Abfotografieren (mit Maßstab)
- Originaler Spurenträger
Abdruckspur:
- Klebeband
- Gelatinefolie
- Abfotografieren (mit Maßstab)
- Originaler Spurenträger
5. Abgleichmöglichkeiten:
- Sammlungsvergleich LKA --> nur greifende Werkzeuge
- Direktvergleich
6. Beweisverwertungsverbot
- Es ist nicht davon auszugehen dass eine Person als Spurenleger in Frage kommt