1Anwendungsbereich des FusG
Fusion (FusG 3 ff.)
Spaltung (FusG 29 ff.)
Rechtsformwechsel (OR 53 ff.)
Vermögensübertragung (FusG 69 ff.)
Ausserhalb des FusG sind Umstrukturierungen unzulässig
2Fusion Definition
Auf einem Fusionsvertrag beruhende Verschmelzung von zwei oder mehreren Gesellschaften zu einer Einheit
3Unechte Fusion Definition
Keine Verschmelzung, lediglich die Übernahme der Aktiva und Passiva eines Unternehmens
4Quasifusion Definition
Der Erwerb aller oder der überwiegenden Mehrheite der Anteilsrechte einer Gesellschaft durch ein Unternehmen, wodurch die Gesellschaft zur Tochtergesellschaft des Erwerbers wird. Daraus entsteht sodann ein Konzern.
5Zulässige Fusionen
geregelt in FusG 4

6Absorptionsfusion Definition
Die Übernahme einer Gesellschaft durch eine andere. Die Gesellscgafter der übernommenen Gesellschaft erhalten Anteile der übernehmenden Gesellschaft. (beachte FusG 9)
7Kombinationsfusion Definition
Mindestens zwei Gesellschaften lösen sich auf und übertragen ihr Vermögen auf eine neu zu gründende Gesellschaft.
8Rechtsfolgen der Fusion
Wirksamkeit mit Eintragung in HReg, wenn die Fusion kartellrechtlich unbedenklich ist (FusG 22)
Universalsukzession -> übernehmende/neue Gesellschaft (FusG 22)
Kontinuität der Mitgliedschaften (FusG 7)
Erlöschen der übertragenden Gesellschaft ohne Liquidation (FusG 3, 21)
9Gläubigerschutz bei Fusion
Transparenz, Quoren,... (FusG 14 ff.)
Schuldenruf, Fortbestand pers. Haftung,... (FusG 25 ff.)
Anfechtung, Verantwortlichkeit,... (FusG 105 ff.)
10Spaltung Definition
Die Übertragung von Teilen des Vermögens einer Gesellschaft auf andere Gesellschaften gegen Gewährung von Anteils- oder Mitgliedschaftsrechten an ihre Gesellschafter
11Zulässige Spaltungen
geregelt in FusG 30

12Aufspaltung Definition
Eine Gesellschaft teilt ihr ganzes Vermögen auf und überträgt es auf mindestens zwei Gesellschaften, welche bereits bestehen oder neu gegründet werden. Die übertragende Gesellschaftt wird aufgelöst und aus dem HReg gelöscht.
13Abspaltung Definition
Bestimmte Teile des Vermögens einer Gesellschaft werden auf andere übertragen. Die übertragende Gesellschaft besteht fort.
14Symmetrische Spaltung Definition
Gesellschaftern werden Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte an allen an der Spaltung beteiligten Gesellschaften im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung zugewiesen
15Assymetrische Spaltung Definition
Gesellschaftern werden Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte an einzelnen oder allen an der Spaltung beteiligten Gesellschaften unter Abänderung der Beteiligungsverhältnisse zugewiesen
16Erleichtertes Verfahren für KMU
Für KMU besteht sowohl bei der Fusion (FusG 2 e, 14 II, 15 II, 16 II) als auch bei der Spaltung (FusG 39 II, 40 i.V.m. 15 II, 41 II) die Möglichkeit des erleichterten Verfahrens
17Rechtsfolgen der Spaltung
Wirksamkeit mit Eintrag ins HReg bei kartellrechtlicher Unbedenklichkeit (FusG 52, KG 34)
Kontinuitat der Mitlgliedschaften (FusG 31, 37), beachte Modalitäten bei assymetrischen Spaltungen und Rechtsformwechsel
Bei Aufspaltung: Auflösung und Löschung der Gesellschaft (FusG 51 III)
18Gläubigerschutz bei Spaltung
Transparenz, Quoren,... (FusG 39 ff.)
Schuldenruf, Fortbestand pers. Haftung,... (FusG 43ff., 18, 26,...)
Anfechtung, Verantwortlichkeit,... (FusG 105 ff.)
19Umwandlung Definition
Änderung der Rechtsform eines Unternehmens unter Fortbestand aller vermögens- und mitgliedschaftlichen Beziehungen. (FusG 53 ff.)
20Zulässige Umwandlungen
geregelt in FusG 54 ff.

21Formwechselnde Umwandlung Definition
Ein "Wechsel des rechtlichen Gewands" unter Wahrung der rechtlichen und wirtschaftlichen Identität
22Übertragende Umwandlung Definition
Rechte und Pflichten der Gesellschaft werden auf eine neue, bei der Umwandlung gegründete Gesellschaft in der angestrebten Rechtsform übertragen
23Umwandlung durch Veränderung im Gesellschafterkreis
Umwandlung einer KolG <-> KommG fällt nicht unter die Vorschriften des FusG (FusG 55)
24Rechtsfolgen der Umwandlung
Wirksamkeit mit Eintragung HReg, Ablösung der bisherigen durch die neue Rechtsform
Geltung der neuen Statuten
Ablösung bisheriger Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte gemäss Umwandlungsplan ABER Schutz von Wertpapierinhabern nach FusG 56
25Gläubigerschutz bei Umwandlung
Transparenz, Quoren,... (FusG 63ff.)
Fortbestand pers. Haftung,... (FusG 68 i.V.m. 26,...)
Anfechtung, Verantwortlichkeit,... (FusG 105 ff.)
26Vermögensübertragung Definition
Die Übertragung eines Vermögens oder Vermögensteils mittels Universalsukzession auf eine übernehmende Gesellschaft
27FusG 69 - OR 181?
OR 181 "Übernahme eines Vermögens oder Geschäfts" erfasst nur die Passiva, wobei die Aktiva mittels Singularsukzession übertragen werden.
FusG 69 erfasst sämtliche Aktiva und Passiva
28Zulässige Vermögensübertragungen
alle Rechtsträger können auf alle Rechtsträger übertragen

29Rechtsfolgen der Vermögensübertragung
Wirksamkeit bei Eintragung HReg bei kartellrechtlicher Unbedenklichkeit (FusG 73 II, KG 34)
Partielle Universalsukzession
Kontinuität der Mitgliedschaften ABER Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft erhalten keine Anteile an übernehmender Gesellschaft (=/=Spaltung)
30Gesellschafterschutz bei Vermögensübertragung
Wenig Gesellschafterschutz, da die Mitgliedschaft nicht berührt wird
Klagen nach FusG 106 ff. stehen offen
Keine Klage auf Ausgleichszahlung, da keine Anteile übertragen werden
31Gläubigerschutz bei Vermögensübertragung
Solidarhaftung bisheriger Schuldner, u.U. Sicherstellung von Forderungen (FusG 75)
Verantwortlichkeit von Verwaltungsorganen nach FusG 108
32Arbeitnehmerschutz bei Vermögensübertragung
Siehe FusG 75 f., OR 333 f., FusG 108